Das Vereinsjugendhaus (VJH) steht allen Abteilungen und seinen Vereinsmitgliedern bestimmungsgemäß für Sitzungen, Besprechungen, Seminare und vereinsgebundene Feiern – aber auch für „soziale Aktivitäten“ - zur Verfügung.
Nachdem der geschäftsführende Vorstand den
Betrieb und die Unterhaltung im Juli 2012 an
die Fußballabteilung übergeben und delegiert hat,
sorgt das TEAM um Volker Reck, Stefan Schlingmann,
Josef Schwarzer und Olaf Werning mit ganzem
Einsatz für einen reibungslosen Betrieb.
Insgesamt wird der Betrieb durch
ehrenamtliches Engagement getragen.
Vom Vereinsjugendhaus bietet sich den zahlreichen Gästen und Mitgliedern zum Osten ein imposanter Blick in das Innere der SVU-Arena mit der neuen Sporthalle im Hintergrund.
Nur logisch, dass die Fussballabteilung im Vereinsjugendhaus – aber auch auf der teils überdachten Freifläche „rund um das Vereinsjugendhaus“ - eine sportbegleitende Restauration anbietet.
…..die Wahrheit liegt auf dem Platz – die Heimat im Vereinsheim
Bei einem frisch gezapfen Herforder Pils oder einem Herforder Weizenbier werden hier Aufstellungen diskutiert, Siege gefeiert, Taktiken angeregt, aber auch Niederlagen verarbeitet.
Hier schlägt das Herz unseres Vereins: hier wird gelacht, geredet und gestritten.
Für Gäste, Fans und Mitglieder steht darüber hinaus natürlich auch ein Angebot wie Kaffee, Kuchen, alkoholfreien Getränken, Bratwurst und / oder Pommes Frites und kleine „Leckereien“ für unsere jungen Sportler und Kinder / Bamnbinis bereit.
... na, dann PROOST für die "3. Halbzeit"!
Es sind alle herzlich eingeladen, wann kommen Sie / kommst Du ???
Wir freuen uns über jeden Besuch!
Der Hauptverein übergibt das Vereinsjugendhaus nunmehr zur bestimmungsgemäßen Verwendung **) an die Fußballabteilung. Diese tritt neben dem Hauptverein mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Pachtvertrag mit der Stadt Bielefeld – diese wiederum vertreten durch das Sportamt der Stadt Bielefeld ( Vertrag vom 20. März 2006) - ein.
Eine weitere Verlagerung der Zuständigkeit / Betreibung an eine ggf. private Betreiberperson oder /-gruppe ist im Einzelfall möglich. Diese bedarf jedoch im Vorfeld der Einzelfallab-/zu-stimmung des Hauptvereins und des Sportamtes.
Für diesen Fall ist ein Überlassungsvertrag gemäß beigefügtem Muster erforderlich. Vor Beginn der Betreibertätigkeit (Ausschank von Getränken und Imbiss) muss die Fußballabteilung oder die Betreiberperson /-gruppe die geforderten Formalitäten (Vorlage einer Gaststättenkonzession und bei einer Privatperson/ - gruppe zusätzlich Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (mit ausreichender Deckungssumme und Gewerbeanmeldung ) erfüllt sein.
Die Fußballabteilung bleibt auch nach einer evtl. weiteren Überlassung für die Einhaltung des zitierten Pachtvertrages und auch der vorgegebenen Auflagen des Sportamt der Stadt Bielefeld lt. Mail vom 26. Sept. 2011 verantwortlich /kontrollverantwortlich.
**) Die Nutzung gilt nur im Rahmen sportlicher Veranstaltungen und sozialen Aktivitäten des SV Ubbedissen und der damit verbundenen Imbißähnlichen Bewirtung ( Abgabe von Speisen und Getränken). Sie gilt ausdrücklich nicht für andere Raumnutzungen wie z. B. private Feiern oder kommerzielle Veranstaltungen. Jede andere Nutzung bedarf – ungeachtet ihrer Dauer – der vorherigen Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes.
Bielefeld, 01. Oktober 2011
der gf. Vorstand